Ingenieurbüro für Baukostenplanung, AVA
Tragwerksplanung
GF.: Dr. H. Lothar Schütgens
 
 
GmbH  Saarbrücken 

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Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Neben den üblichen Verfahren, wie sie  die Wertermittlungsverordnung (WertV) und Wertermittlungsrichtlinie (WertR) vorschreiben, verwenden wir für die Ermittlung der Normalherstellungskosten eine eigene Software.

In der einschlägigen Literatur zur Gebäudeschätzung wird viel über die verschiedenen anzuwendenden Verfahren diskutiert.

 

So haben das Geschossflächen- und Umbauterraum-Verfahren für die Gebäudeschätzung über Vergleichsbauwerke ihre Unsicherheiten.

 

Die häufigste Frage ist schon, wie wurden diese Kosten der Vergleichsbauwerke erfasst. Im Laufe der Jahre wurde die zugrunde liegende DIN 277 mehrfach verändert und somit auch die Bezugsgröße Kubikmeter.  Nach der DIN 277 aus 1950  wurde zum Beispiel das nicht ausgebaute Dachgeschoss  eines Gebäudes nur zu einem Drittel in den Kubikmetern berücksichtigt.   

 

Die Anwendung vieler in der Literatur aufgeführten Vergleichsgebäude ist nach unserer Auffassung für eine sinnvolle Bewertung eines Projektes zu ungenau. So verwenden wir, die für unsere Kostenplanung von Neubauten von uns erstellte Software auch für die Immobilienbewertung.

Über ein Bauteil- und / oder Raumbuchverfahren mit umfangreichen Datenbanken über Einheitspreise von Handwerkerleistungen errechnen wir für Sie die Herstellungskosten exakter und nicht überschläglich. Dies bedeutet für uns Mehrarbeit, die wir unseren Kunden anbieten.

So gelangen wir gerade bei komplexeren Gebäuden wie Wohn- und Geschäftshäuser, für die es in der Regel kaum richtig vergleichbare gebaute Gebäude gibt,  zu besser nachvollziehbaren Herstellungskosten. Wir verwenden auch hier unsere 30 jährige Erfahrung als Baukostenplaner und Projektsteuerer.

Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns auch,  vorhandene Bauschäden sicher beurteilen und ihre Einflüsse auf den Gebäudewert ansetzen zu können.

 
Zu unseren Leistungen gehören:
  • Bodenwertermittlung,  oder auch Ermittlung des unbebauten Grundstückswertes genannt.
  • Wertermittlung bebauter Grundstücke im Vergleichsverfahren
 
  • Wertermittlung bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren
  • Wertermittlung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren
 
  • Ermittlung des Verkehrswertes
 
  • Ermittlung des Einheitswertes
 
  • Ermittlung des Beleihungswertes
 
  • Bewertung von Wohnungseigentum
 
  • Erstellung von Mietwertgutachten
 
  • Gebäudebewertung
 
  • Bewertung von Gewerbe- und Industrieobjekten

Die Honorare und Gebühren  für Gutachten und Wertermittlungen richten sich nach der HOAI, der Gebührenordnung

für Architekten- und Ingenieurleistungen.

 

Grundlage für das Honorar sind die  Werte des Grundstücks und/oder der Gebäude. Die Honorartafel ist unterteilt in Normalstufe und einer Schwierigkeitsstufe, ferner in Mindest-, Mittel- und Höchstsatz.  

 

In der Regel werden die Mindestsätze der Normalstufe zur Anwendung kommen.

 

Grundsätzlich gelten die Mindestsätze als vereinbart, da die HOAI, wie auch die Gebührenordnungen der Rechtsanwälte und Notare oder der Ärzte geltendes Preisrecht ist und nur in wenigen Fällen vom Gesetzgeber her unterschritten werden dürfen.

Nachfolgend ist die Honorartafel der HOAI abgebildet.

 
Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI