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Neben den üblichen Verfahren, wie sie
die
Wertermittlungsverordnung (WertV) und Wertermittlungsrichtlinie (WertR)
vorschreiben, verwenden wir für die Ermittlung der Normalherstellungskosten eine
eigene Software.
In der einschlägigen Literatur zur Gebäudeschätzung wird viel
über die verschiedenen anzuwendenden Verfahren diskutiert.
So haben das Geschossflächen- und Umbauterraum-Verfahren für die
Gebäudeschätzung über Vergleichsbauwerke ihre Unsicherheiten.
Die häufigste Frage ist schon, wie wurden diese Kosten der
Vergleichsbauwerke erfasst. Im Laufe der Jahre wurde die zugrunde liegende DIN
277 mehrfach verändert und somit auch die Bezugsgröße Kubikmeter. Nach der
DIN 277 aus 1950 wurde zum Beispiel das nicht ausgebaute Dachgeschoss
eines Gebäudes nur zu einem Drittel in den Kubikmetern berücksichtigt.
Die Anwendung vieler in der Literatur aufgeführten
Vergleichsgebäude ist nach unserer Auffassung für eine sinnvolle Bewertung eines
Projektes zu ungenau. So verwenden wir, die für unsere Kostenplanung von
Neubauten von uns erstellte Software auch für die Immobilienbewertung.
Über ein Bauteil- und / oder
Raumbuchverfahren mit umfangreichen Datenbanken über Einheitspreise von
Handwerkerleistungen errechnen wir für Sie die Herstellungskosten exakter und
nicht überschläglich. Dies bedeutet für uns Mehrarbeit, die wir unseren Kunden
anbieten.
So gelangen wir gerade bei komplexeren Gebäuden wie Wohn- und
Geschäftshäuser, für die es in der Regel kaum richtig vergleichbare gebaute
Gebäude gibt, zu besser nachvollziehbaren Herstellungskosten. Wir
verwenden auch hier unsere 30 jährige Erfahrung als Baukostenplaner und
Projektsteuerer.
Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es
uns auch, vorhandene
Bauschäden sicher beurteilen und ihre Einflüsse auf den Gebäudewert ansetzen zu
können.
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